Verwaltung

  • ordnungsgemäße Verwaltung Ihrer Liegenschaft, bezogen auf die jeweils neuesten Bestimmungen des Mietrechtgesetzes.
  • regelmäßige Begehung Ihres Objektes durch uns.
  • Beauftragung und Kontrolle von Professionistenarbeiten.
    Einholung von min. 3 Kostenvoranschlägen bei umfangreicheren Arbeiten.
  • Vorschreibung bis 30.12 des Verechnungsjahres und Einhebung der monatlichen Miete sowie der Betriebs- und Heizkosten (Zinsliste).
  • Jährliche Abrechnung der Betriebskosten, Heizkosten und der Reparaturrücklage bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres.
  • Durchführung der ordentlichen Buchaltung sowie des Mahnwesens.
  • 4 Wochen im Jahr obligatorische Einsichtnahme in die Belegesammlung. Bei vorheriger Terminanmeldung zu jeder Geschäftszeit möglich.
  • Eigenes Treuhandkonto für jedes durch uns verwaltetes Objekt.
  • Die Verwaltung bieten wir auf unbestimmte Zeit an,
    wobei einen Kündigungsmöglichkeit jeweils 3 Monate vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres besteht.

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