Eigentumswohnanlagen
- ordnungsgemäße Verwaltung der Liegenschaft bezogen auf die Bestimmungen des WEG und des ABGB bzw. die Beschlüsse der Wohungseigentümer.
- regelmäßige Begehung der Wohnlage durch uns.
- Beauftragung und Kontrolle von Professionistenarbeiten.
Einholung von min. 3 Kostenvoranschlägen bei umfangreicheren Arbeiten. - Vorschreibung bis 30.12 des Verechnungsjahres und Einhebung der monatlichen Betriebskosten, Heizkosten und der Reparaturrücklage.
- Jährliche Abrechnung der Betriebskosten, Heizkosten und der Reparaturrücklage bis spätestens 30. Juni des darauffolgenden Jahres.
- 4 Wochen im Jahr obligatorische Einsichtnahme in die Belegesammlung. Bei vorheriger Terminanmeldung zu jeder Geschäftszeit möglich.
- Eigenes Eigentümerkonto für jede Hausgemeinschaft.
- Auf Wunsch der Eigentümer Abhaltung einer jährlichen Eigentümerversammlung.
- Zusendung des Protokolls an jeden Eigentümer.
- Die Verwaltung bieten wir auf unbestimmte Zeit an,
wobei einen Kündigungsmöglichkeit jeweils 3 Monate vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres besteht.
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